Unsere Vertragsbestimmungen als Download:
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Vertragsbestimmungen:
1. Anmeldung
- Mit der Anmeldung (schriftlich oder online) bestätigen die Eltern, dass sie die Vertragsbestimmungen gelesen und akzeptiert haben.
- Die Anmeldung ist verbindlich. Bei einem Rücktritt vor dem Spielgruppenstart wird eine Umtriebsgebühr von 80 CHF erhoben.
- Nach der abgelaufenen Anmeldefrist erhalten die Eltern ein Bestätigungsschreiben. Rückmeldungen zu Unstimmigkeiten müssen innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
- Die Durchführung einer Gruppe setzt eine ausreichende Anzahl Anmeldungen voraus. Eine Anmeldung garantiert noch keinen Platz.
2. Spielgruppenzeiten & Ferien
- Die Spielgruppe richtet sich nach dem Ferienplan der Schule Buochs.
Abweichungen gibt es nur beim Start und Ende des Spielgruppenjahres. - Der Vertrag endet ohne Kündigung am Ende des Spielgruppenjahres gemäss Anmeldeformular.
3. Zahlung
- Die Beiträge werden zweimal pro Jahr (pro Semester) in Rechnung gestellt und müssen vor Semesterbeginn vollständig bezahlt werden.
- Der Beitrag ist auch bei Abwesenheiten des Kindes geschuldet (Platz ist reserviert).
- Bei der 2. Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 CHF erhoben. Wird diese nicht fristgerecht bezahlt, gilt ein Betreuungsstopp; die Forderung wird ans Betreibungsamt übergeben.
- Eine Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.
4. Probezeit & Kündigung
- Die ersten vier Wochen (September) gelten als Probezeit.
Bei einem Austritt in dieser Zeit sind 1/10 des Jahresbeitrags geschuldet; der Rest wird zurückerstattet. - Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur auf Ende des Semester (Ende Januar) mit Begründung möglich.
- Wird das Kind früher aus der Gruppe genommen, bleibt der gesamte Halbjahresbeitrag geschuldet.
- Austritte nach Ende Januar verpflichten zur Zahlung des zweiten Halbjahresbeitrags.
5. Ausfälle
- Bei Krankheit, Unfall oder Ferien des Kindes erfolgt keine Rückerstattung.
- Bei Ausfall einer Leiterin wird nach Möglichkeit Ersatz organisiert. Muss der Spielgruppentag abgesagt werden, entsteht kein Anspruch au Entschädigung.
- Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemie) werden keine Beiträge rückerstattet.
6. Gesundheit & Betreuung
- Kranke Kinder dürfen die Spielgruppe nicht besuchen.
- Bei ansteckenden Krankheiten (Windpocken, RSV, Hand-Mund-Fuss, Scharlach, Magen-Darm, Corona usw.) müssen die Leiterinnen umgehend informiert werden.
- Wird ein Kind während der Spielgruppe krank, werden die Eltern sofort benachrichtigt; das Kind ist baldmöglichst abzuholen.
- Das Leiterteam ist befugt die Kinder zur Toilette zu begleiten und wenn nötig Hilfestellung zu leisten.
- Wir wickeln die Kinder die noch Windeln tragen. Die Windeln und Feuchttücher sind von den Eltern selbst mitzubringen. Das Wickeln bedarf der Zustimmung des Kindes. Ein separater Wickelraum steht nicht zur Verfügung.
7. Versicherung & Haftung
- Kinder sind über die Krankenkasse unfallversichert; die Spielgruppe bietet keine zusätzliche Unfallversicherung.
- Für mitgebrachte Gegenstände (Spielsachen, Kleidung, Wertgegenstände) übernimmt die Spielgruppe keine Haftung.
- Für Schäden, die das Kind Dritten zufügt, haften die Eltern über ihre private Haftpflichtversicherung.